ALLGEMEINES STRAFRECHT
Unter Allgemeinem Strafrecht versteht man üblicherweise Verstöße gegen die Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB). Hierbei geht es im Wesentlichen um Delikte wie etwa
- Aussetzung
- Bankrott
- Beleidigung
- Begünstigung
- Bestechung
- Betrug
- Bodenverunreinigung
- Brandstiftung
- Computerbetrug
- Diebstahl
- Entziehung Minderjähriger
- Erpressung
- Falsche uneidliche Aussage
- Falsche Verdächtigung
- Freiheitsberaubung
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Geiselnahme
- Geldwäsche
- Gewässerverunreinigung
- Gläubigerbegünstigung
- Hausfriedensbruch
- Hehlerei
- Körperverletzung
- Meineid
- Menschenhandel
- Mord
- Nachstellung
- Nötigung
- Raub
- Sachbeschädigung
- Schuldnerbegünstigung
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexuelle Nötigung
- Totschlag
- Trunkenheit im Verkehr
- Üble Nachrede
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterschlagung
- Untreue
- Urkundenfälschung
- Verbreitung pornografischer Schriften
- Vergewaltigung
- Verleumdung
- Vollrausch
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Vortäuschen einer Straftat
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte